Servus Christoph,
Geschrieben von Christoph R.
Wie ist das jetzt, wie Sebastian oben schrieb, wenn ich "normale" Einsätze habe, denn ich habe in keinem der Gesetze einen Anspruch auf EINE gemeinsame Einsatzleitung oder ein Unterstellungsverhältnis gefunden?
unterhalb der SanEL-Schwelle obliegt in Bayern die Einsatzleitung für den Rettungsdienst der jeweiligen ILS. Diese legt dann beispielsweise auch den Bereitstellungsraum für ihre Kräfte fest. Die im BayRDG genannten Einsatzleiter (Rettungsdienst/ Wasserrettung/ Bergrettung) sind insoweit nur der verlängerte Arm und die Augen der ILS vor Ort.
Eine gemeinsame Einsatzleitung gibt es erst mit Feststellung des besonderen / erhöhten Koordinierungsbedarfs, was sich letztlich in Art. 15 bzw. Art. 6 BayKSG äußert.
Geschrieben von Christoph R.
Mir ist schon öfters aufgefallen, dass RD-Fahrzeuge an Einsatzstellen (Brand, VU) eher ungünstig hielten.
Hätte ich rechtlich die Möglichkeit, dem Personal des RD anzuordnen, wo es halten soll?
Darf ich als EL-Fw überhaupt Weisungen erteilen, wo diese halten können oder sogar Bereitstellungsplätze zuordnen?
Anordnen kann der EL-FW hier kraft Gesetzes nichts, aber durch "dezentes Vorschlagsverhalten" habe ich bislang alles immer so bekommen, wie ich es haben wollte. Und natürlich ist es von Vorteil, wenn man seine Mitstreiter bereits vorher kennt :-)
Grüße
Markus
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