Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Kfz-Prüfern droht Verlust der Zulassung | 29 Beiträge |
Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 815255 |
Datum | 24.12.2015 16:01 MSG-Nr: [ 815255 ] | 5100 x gelesen |
Geschrieben von Henning K.Och, ich muss da noch eine Stoppuhr, ein Bandmaß, einen (kalibrierten!) Messchieber bzw. verschiedene Lehren für Anhängerkupplungen und ein Schallpegelmessgerät haben. Wer entsprechende (Nutz-) Fahrzeuge prüft, braucht auch noch (mehrere) Druckluft-Manometer und ein Schließkraftmessgerät sowie natürlich diverse weitere Lehren für Verbingungseinrichtungen. Dazu kommen (neben den Messgeräten) als überwachungspflichtige Prüfmittel der Prüfstecker für die Anhängersteckdose, ggf. nebst Adapter, für die Prüfung der Druckluftbremsanlage diverse Schläuche, Adapter und Anschlussstecker, und das Prüfgerät für Geschwindigkeitsbegrenzer (bei dem ich mir nicht ganz sicher bin, ob es zu den Messgeräten zu zählen ist). All das muss mit Fristen von 12 bis 36 Monaten überwacht werden (je nach Prüfmittel durch den Prüfer selbst, einen Sachkundigen, das Eichamt oder erstazweise einen Bevollmächtigten des Herstellers), alle Prüfmittel und deren Prüfungen müssen dokumentiert und der Qualitätsüberwachung der ÜO gemeldet werden, eichpflichtige Prüfmittel müssen zusätzlich beim Eichamt angemeldet sein.
Hallo
Klar das ganze Gerümpel das du oben beschreibst ist aber handelsübliche Ware. Da die komische Spiegelmeldung aber Fehlmessungen auf alle Prüforganisationen mit allen Stationen bezieht kann das kaum der Grund sein. Es gibt aber einen Hinweis auf der TÜV Verbandsseite die auf Probleme mit externen Prüfständen hinweist also organisationsfremde Bremsprüfstände in Werkstätten und da kanns schnell zu Problemen kommen wenn der Prüfstand nicht gewartet wurde
Greets Sven
Meine Meinung und nix anderes.
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