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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Kfz-Prüfern droht Verlust der Zulassung | 29 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 815245 | ||
Datum | 24.12.2015 13:46 MSG-Nr: [ 815245 ] | 5448 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian B. Im allergrößtern Zweifel wird die Einsatzfähigkeit in Anlehnung §34 STGB aufrechterhalten..Viel einfacher. § 29 Abs. 1 Satz 3 der StVZO. Was da drin steht schreib ich aber nicht, sonst kommt noch einer auf eine dumme Idee, wie man die Fuhrparkunterhaltung der Feuerwehren eines Landes recht einfach billiger gestalten könnte ;-) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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