Rubrik | Taktik |
zurück
|
Thema | Kompetenzen eines Gruppenführers | 38 Beiträge |
Autor | Feli8x H8., Hannover / Niedersachsen | 815185 |
Datum | 23.12.2015 18:45 MSG-Nr: [ 815185 ] | 7942 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Einsatzleiter
Einsatzleiter
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
Feuerwehr-Verordnung
Einsatzleiter
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Tanklöschfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Einsatzleiter
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Einsatzleiter
Feuerwehrdienstvorschrift
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Geschrieben von Sabrina M.Kann der GF, wenn es ihm als notwendig erscheint und der EL keine Anweisung gibt oder zu lange dauert, selbstständig und ohne Befehl das Rettungsgerät (Schere/ Spreizer) vornehmen? Oder muss er hier explizit auf eine Anweisung des EL warten?
Ich habe jetzt mal sowohl das NBrandSchG als auch die derzeit gültige FwVO für Niedersachsen "gewälzt". Dort wird nirgendwo erwähnt, wer genau jetzt überhaupt Einsatzleiter ist. Wenn es dazu also keinen mir unbekannten, mehr oder minder rechtsverbindlichen, Kommentar oder gar Erlass gibt, ist das "Konstrukt" den Ortsbrandmeister zum EL zu machen, nur "weil er ja gerade auf dem 1. Fahrzeug ist und somit anwesend" für mich nicht schlüssig. Vielmehr würde meiner Meinung nach der Grundsatz "der ersteintreffende Gruppenführer ist Einsatzleiter, so lange, bis er die Einsatzleitung jemand anderem übergibt" gelten. Jetzt mal rein "logisch" betrachtet, warum sollte der GF mit der Führung seiner drei Trupps und dem ggf. noch mit dem TLF eintreffenden selbstständigen Trupp (der in der Realität ja meist wohl sowieso eher unterbesetzt und damit nicht selbstständig ist...) bereits überfordert sein? Denn erst dann müsste er die Führung ja einer Führungskraft mit höherer Qualifikation übergeben (das kann ja dann, die entsprechende Ausbildung vorausgesetzt, durchaus der Ortsbrandmeister sein).
Angelehnt an einen deiner obigen Beiträge: Das würde also heißen, dass die Kombination LF + Trupp-TLF gar keinen EL in dem Sinn benötigt, die Funktion wird durch den GF ausgefüllt.
So viel erst einmal zu meiner direkten Meinung dazu. Jetzt etwas zu der Frage "Kann der GF das denn als EL leisten?".
Ich muss vorweg stellen, dass sich meine Erfahrungen als "Führungskraft" in dem Sektor bislang auf eine einzige Einsatzübung beschränken (weil ich nämlich ausbildungsmäßig noch lange keine bin), der "Rest" meiner Meinung entspringt weitesgehend der Fachliteratur.
Wenn ich das richtig einschätze ist für das Stichwort "Person eingeklemmt" der Ansatz "Gruppe+Trupp-TLF" durchaus sportlich bei der Vielzahl der Aufgaben. Im entsprechenden Buch der Reihe "Einsatzpraxis" beispielsweise (weil mir das jetzt im Schrank als Erstes ins Auge gefallen ist...) ist als Kräfteansatz ein (verstärkter) Zug vorgesehen. Da macht dann natürlich auch ein übergeordneter Einsatzleiter Sinn, der Aufgaben ganz klassisch nach FwDV 100 an die ihm untergeordneten Führungskräfte (egal ob die nun GF A-Dorf, B-Dorf, C-Dorf oder Abschnittsleiter Rettung, Abschnittsleiter Sicherung, etc. heißen) deligiert.
Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 23.12.2015 16:40 |
|
., Leer | |