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RubrikTaktik zurück
ThemaKompetenzen eines Gruppenführers38 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz815175
Datum23.12.2015 17:13      MSG-Nr: [ 815175 ]10068 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Sabrina M.Nehmen wir mal an, wir haben einen VU auf einer Bundesstraße mit eingeklemmter Person. Der Maschinist bzw. Fahrer (da als erster mit notwendigen Führerschein im Feuerwehrhaus) eines LF 10 ist der Ortsbrandmeister und somit der Einsatzleiter und Gruppenführer ist ein Gruppenführer. Zweites Fahrzeug ist ein Tanklöschfahrzeug.

Da haben wir schon das erste Problem: Einsatzleiter und Maschinist gleichzeitig geht nicht. Was hier noch ginge, aber natürlich auch nicht optimal ist, wäre eine Übergabe der Funktion "Ma" an einen ebenfalls anwesenden FA ohne den passenden Führerschein, der aber "Ma" ist und sich mit der Fahrzeugtechnik selbst auskennt. Soll es landauf landab schon recht oft geben.
Nächste Frage zurück: Zweites Fahrzeug ist ein Trupp- oder Staffel-TLF? Im Fall eines Trupp-TLF arbeitet die ganze Einheit als eine Gruppe erweitert um einen Trupp, der wegen mir in dem Fall den Brandschutz sicherstellt (dafür ist ein TLF da) und evtl. auch die E-Stelle noch (mit) absichert. Erst im Fall eines Staffel-TLF könnte man hier einen Einsatzleiter gebrauchen, der den Gruppen- und Staffelführer "führt". Dann gibt der die Anweisungen und die Gruppen-/Staffelführer setzen sie um.

Die Antworten auf deine Fragen ergeben sich also teilweise erst, wenn man obiges weiß. Manches kann man aber auch klar beantworten:

Geschrieben von Sabrina M.1.) Kann der GF bereits auf der Anfahrt im Fahrzeug die Trupps festlegen oder macht dieses in diesem Fall der Einsatzleiter schon (sprich Absicherung der Einsatzstelle, Vornahme Rettungsgeräte, Aufbau Löschmittel sprich Feuerlöscher, Schaum etc.)?
Die Antwort gibt die die FwDV3. Die Trupps, deren Sitzposition im Fahrzeug und deren grundsätzliche Aufgaben sind da festgelegt. Die Details gibt der Gruppenführer nach seinem Ermessen bzw. nach Rücksprache mit dem Einsatzleiter.

Geschrieben von Sabrina M.2.) Wer legt die Fahrzeugaufstellung des LF 10 bzw. beider Fahrzeuge fest?

Siehe FwDV3

Geschrieben von Sabrina M.3.) Wo würdet ihr die Fahrzeuge platzieren?

Lageabhängig. Kann ich so nicht beurteilen. Kommt auch darauf an, ob die Unfallstelle Autobahn, Bundesstraße mehrspurig, einspurig, Landstraße ist, außerorts/innerorts, viel/wenig Verkehr, Tag/Nacht, Wetter, betroffene Fahrspuren usw. Bei eingeklemmter Person auf "normaler" zweispuriger Straße wird erstmal voll gesperrt, sonst hat man vermutlich zu wenig Platz zum Arbeiten.

Geschrieben von Sabrina M.4.) Wer entscheidet über die Vornahme und Einsatz des Rettungsgerätes? Einsatzleiter oder Gruppenführer?

Der EL gibt (sofern vorhanden) die grundsätzlichen Entscheidungen, die Ausführung im Detail ist Sache des GF.

Geschrieben von Sabrina M.5.) Tut der GF nur etwas in Absprache bzw. auf Anweisung des Einsatzleiters (OBM) und wenn nichts kommt, wartet der GF ab und gibt seiner Gruppe keinerlei Anweisungen? Oder entscheidet der GF sofort eigenständig über die Erstmaßnahmen die zu treffen sind?

Der EL gibt einen Befehl an die GFs der einzelnen Gruppen, vorher laufen selbstverständliche Dinge z.B. zum Eigenschutz (Absicherung). Auch das aber wieder lageabhängig.

Geschrieben von Sabrina M.6.) Wo würde z.B. der Gruppenführer fälschlicherweise Tätigkeiten des Einsatzleiters tätigen und somit seine Kompetenzen/Berechtigungen übersteigen?

Allgemein: Wenn solche Fragen wie hier aufkommen, solltet ihr generell in eurer Einheit über das Thema reden. Sonst kommt da nichts bei raus.

Gruß,
Michael

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Kompetenzen eines Gruppenführers - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt