Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehrleute die Deppen der Gemeinde ? | 74 Beiträge |
Autor | Pete8r L8., Chemnitz / Sachsen | 814925 |
Datum | 16.12.2015 21:02 MSG-Nr: [ 814925 ] | 15506 x gelesen |
Infos: | 22.10.19 In Engelskirchen: Amtshilfe für die Polizei: Schlagloch mit Schnellbeton beseitigt
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Unfallkasse
Geschrieben von Sebastian K.UK RLP: Neben dem klassischen Ehrenamt engagieren sich viele Männer und Frauen aber auch ehrenamtlich für privatrechtliche Organisationen im Auftrag oder mit Einwilligung von öffentlich-rechtlichen Institutionen (sogenannte bürgerschaftlich Engagierte). Sie helfen z.B. bei den Tafeln vor Ort, als Lernpaten in der Kinderbetreuung, beim Bau eines Gemeinschaftshauses oder eines Kinderspielplatzes, bei Aufräum- oder Verschönerungsmaßnahmen ihres Ortes und an vielen anderen Stellen des öffentlichen Lebens, ohne dass es sich hierbei um klassische Ehrenamtstätigkeiten handelt.
Der Versicherungsschutz besteht unabhängig davon, ob das Engagement unmittelbar für die Kommune oder mittelbar als Vereinsmitglied ausgeübt wird. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung einer Gebietskörperschaft oder einer sonstigen öffentlichen Einrichtung erfolgt.
Der Unfallversicherungsschutz erstreckt sich dann auf alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Ehrenamt bzw. der übertragenen Aufgabe verrichtet werden, sowie auf die damit verbundenen direkten Wege.
Das ist ja sicher prinzipiell bei den anderen UK ähnlich.
Allerdings, und das weißt du du auch, genau dann ist es doppelt bitter für Florian Löschknecht wenn die Achillessehne beim Fenterputzen der Wache/Fahrzeughalle passiert. Nicht im heroischen Einsatz für seine Mitbürger, nein, bei Aufgaben die durchaus nicht zu den originären Aufgaben der Feuerwehr gehören.
Aber eigentlich egal, bei der Diskussion um dieses Thema werden alle nie zu einem einheitlichen Punkt kommen.
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.
(Friedrich Hebbel)
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