Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehrleute die Deppen der Gemeinde ? | 74 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 814917 |
Datum | 16.12.2015 15:16 MSG-Nr: [ 814917 ] | 15830 x gelesen |
Infos: | 22.10.19 In Engelskirchen: Amtshilfe für die Polizei: Schlagloch mit Schnellbeton beseitigt
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Unfallkasse
UK RLP: Neben dem klassischen Ehrenamt engagieren sich viele Männer und Frauen aber auch ehrenamtlich für privatrechtliche Organisationen im Auftrag oder mit Einwilligung von öffentlich-rechtlichen Institutionen (sogenannte bürgerschaftlich Engagierte). Sie helfen z.B. bei den Tafeln vor Ort, als Lernpaten in der Kinderbetreuung, beim Bau eines Gemeinschaftshauses oder eines Kinderspielplatzes, bei Aufräum- oder Verschönerungsmaßnahmen ihres Ortes und an vielen anderen Stellen des öffentlichen Lebens, ohne dass es sich hierbei um klassische Ehrenamtstätigkeiten handelt.
Der Versicherungsschutz besteht unabhängig davon, ob das Engagement unmittelbar für die Kommune oder mittelbar als Vereinsmitglied ausgeübt wird. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung einer Gebietskörperschaft oder einer sonstigen öffentlichen Einrichtung erfolgt.
Der Unfallversicherungsschutz erstreckt sich dann auf alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Ehrenamt bzw. der übertragenen Aufgabe verrichtet werden, sowie auf die damit verbundenen direkten Wege.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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