Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehrleute die Deppen der Gemeinde ? | 74 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 814771 |
Datum | 13.12.2015 15:18 MSG-Nr: [ 814771 ] | 21372 x gelesen |
Infos: | 22.10.19 In Engelskirchen: Amtshilfe für die Polizei: Schlagloch mit Schnellbeton beseitigt
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Hallo,
tja, was soll man dazu sagen. Da machen sich erstmal. wie an vielen Stellen, die negativen Seiten des Mindestlohns bemerkbar. Außerdem werden hier auch wieder Dinge verallgemeinert, die woanders eben nicht so sind. Kleines Beispiel:
Geschrieben von Uwe R. Die Gemeindevertreter 40,- Euro für jede Sitzung, der Bürgermeister und seine Stellvertreter Aufwandsentschädigungen
Der Bürgermeister der Ortsgemeinde (500 Einwohner) bekommt bei uns eine Aufwandsentschädigung, die bei Anwendung des Mindestlohngesetzes als Arbeitslohn nicht zulässig wäre, seine Stellvertreter (Beigeordnete) erhalten überhaupt nur etwas, wenn sie tatsächlich als Vertreter im Amt sind. Sitzungsgelder gibt's gar keine, erst auf Verbandsgemeindeebene (über 13.000 Einwohner), da beachtliche 10,- pro meist ca. 2-4stündiger Sitzung. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde ist übrigens dann natürlich hauptamtlich.
Der Vergleich hinkt sowieso. Ein BFler bekommt auch für alles, was ein FFler freiwillig und unentgeltlich macht, seinen Arbeitslohn. Bei uns pflegen auch die Mitglieder des Sportvereins den Sportplatz selbst (unentgeltlich), obwohl eigentlich im Eigentum der Gemeinde. Den Rasen um den Kindergarten mähen übrigens bei uns keine Erzieherinnen sondern ein Gemeindearbeiter.
Gruß,
Michael
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