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Strafgesetzbuch
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFM wird der Brandstiftung in Asylbewerberheim verdächtigt    # 30 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen814485
Datum04.12.2015 18:33      MSG-Nr: [ 814485 ]6943 x gelesen
Infos:
  • 01.06.16 Feuerwehrmann gesteht Brandanschlag
  • 09.10.15 Feuerwehrmann zuendete Fluechtlingshaus an
  • 04.09.15 Viel Alkohol und Rechtsrock vor Brandanschlag
  • 31.08.15 Salzhemmendorf: Verdächtiger war Feuerwehrmann
  • 31.08.15 Nach Brandanschlag in Salzhemmendorf: Verdächtiger war selbst Feuerwehrmann

  • Moin,

    Geschrieben von Thorsten H.Sorry, bei solch einer Tat durch einen Feuerwehrmann, kann ich nichts strafmilderndes erkennen. Das ist okay, du bist ja auch kein Richter ;o) Es gibt bei so ziemlich jeder Tat Umstände, die dem Täter zugute kommen, und solche, die eher nicht für ihn sprechen. Deshalb gibt das StGB ja auch Strahrahmen vor, die dann dem Einzelfall angemessen auszufüllen sind.
    Dass auch ich das ein oder andere Strafmaß nicht nachvollziehen kann, kann und will ich dabei aber gar nicht bestreiten.

    Geschrieben von Thorsten H.Da kann ich nur auf eine harte Strafe hoffen. Das schließt sich nicht mit strafmildernden Umständen aus. Hätte ich die aktuell bekannte Sachlage zu beurteilen, würde die FA-Eigenschaft und das BMA(?)-Abklemmen erheblich strafschärfend wirken, der Brandlegungsort käme aber (wenngleich wenig) mildernd eben auch in die Wertung. Solche Umstände einfach außer Acht zu lassen bringt auch keinem Richter was, weil das Verfahren damit direkt in die nächste Instanz geht - das lässt sich (zu Recht) kein Angeklagter/Verteidiger gefallen.

    Geschrieben von Thorsten H.Es ist schon ein Hohn für die Betroffenen, dass er auf freiem Fuss ist, und die ihn jeden Tag sehen müssen (falls die dort noch wohnen)...Die Untersuchungshaft dient eben noch nicht der Strafe, sondern nur der Sicherung des Strafverfahrens. Haftgründe sind nach § 112 StPO Flucht, Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr und nach 112a StPO Wiederholungsgefahr. Wenn all dies nicht vorliegt, kann Untersuchungshaft nur noch angeordnet werden, wenn der Täter einer schweren Straftat (Mord, Totschlag...) verdächtig ist. Im Bereich der Brandstiftung bräuchte es dafür eine besonders schwere Brandstiftung (306b StGB) oder eine mit Todesfolge (306c StGB). Da hier aber zum Glück niemand schwer verletzt wurde, ist es eben "nur" eine schwere Brandstiftung (306a StGB), weil er wohl mutmaßlich ein Wohnhaus angesteckt hat. Das reicht für Untersuchungshaft eben nicht aus.
    Und ich bin ehrlich - wenn keiner der Haftgründe (insbesondere keine Wiederholungsgefahr) vorliegt, deckt sich das auch mit meinem Rechtsempfinden.

    Jemanden vor Verurteilung in Haft zu nehmen ist ein krasser Schritt, der schon mit mehr als dem (absolut berechtigten!) schlechten Gefühl der Nachbarn begründet werden muss. Ein Strafrechtsprof sagte mal im Hinblick auf die Unschuldsvermutung dezent überspitzt: "U-Haft ist staatliche Freiheitsberaubung an einem Unschuldigen". Und man muss sich vor Augen führen, dass man an vielen Orten dieser Welt in "Untersuchungshaft" alt werden kann, ohne je einen Richter gesehen zu haben, sowas darf hier niemals (wieder...) möglich werden.

    Gruß,
    Sebastian

    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)

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     31.08.2015 12:05 Manf7red7 R.7, Rösrath
     31.08.2015 12:12 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     31.08.2015 12:50 Dani7el 7S., Pasewalk
     31.08.2015 13:08 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     31.08.2015 19:15 Alex7and7er 7S., Wedel
     31.08.2015 19:35 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     09.10.2015 18:22 Anne7tte7 S.7, Griesheim
     09.10.2015 20:36 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
     09.10.2015 22:03 Manf7red7 R.7, Rösrath  
     10.10.2015 12:42 Jürg7en 7M., Weinstadt
     10.10.2015 19:59 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     11.10.2015 22:54 Denn7is 7E., Menden
     12.10.2015 00:04 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     12.10.2015 09:38 Jürg7en 7M., Weinstadt
     04.12.2015 13:38 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     04.12.2015 13:50 Jürg7en 7M., Weinstadt
     04.12.2015 14:31 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
     04.12.2015 15:19 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
     04.12.2015 16:25 Seba7sti7an 7W., Linden
     04.12.2015 17:07 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
     04.12.2015 18:33 Seba7sti7an 7W., Linden  
     28.01.2016 13:39 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     16.02.2016 21:29 Jürg7en 7M., Weinstadt
     01.06.2016 14:03 Jürg7en 7M., Weinstadt
     11.10.2015 13:10 Jürg7en 7M., Weinstadt
     11.10.2015 23:29 Hans7-Jo7ach7im 7Z., Berlin  
     12.10.2015 13:53 Volk7er 7L., Erlangen  
     03.09.2015 12:50 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     03.09.2015 13:08 Dani7el 7S., Kiel
     04.09.2015 23:46 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)

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