Aber nur wenn er nicht selbständig ist. Dann kann er täglich fünf Rettungsgassen bilden, egal, die Auszeichnung ist nur für Arbeitgeber gedacht, die Arbeitnehmer beschäftigen, und nicht solche, die beides zugleich sind.
Falls die Rettungsgasse in RLP liegt, könnte er immerhin versuchen, seine Frau(en), Lebenspartner/*in(en) oder "andere Angehörige" auszeichnen zu lassen. Die wird nur (noch) nicht so inflationär vergeben, nur 25x pro Verband und Jahr. Achja, und der IM hat zum Einstieg mal fünf Stück "zur eigenen Verfügung" bekommen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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