Geschrieben von Jürgen G.Oder: 1. Die eindeutig städischen Fahrzeuge sind befreit von Parkgebühren.
2. Alle städischen Fahrzeuge erhalten einen (beschränkt zeitlich auf das jeweilige Fahrzeug bezogenen gut sichtbar auszulegenden) Parkausweis.
Wenn man sich überlegt, dass die Parkgebühren nicht nur Geldeinnahme sein sollen sondern ggf. auch der Auslastungssteuerung dienen sollen, dann muss man sich aber schon überlegen warum die kommunalen Fahrzeuge davon ausgenommen sein sollten. Andere Leute werden angehalten für besonders günstig gelegenen Parkraum zu zahlen oder auszuweichen, nur der Feuerwehr ist das nicht zuzumuten?
Ich finde, dass ein FW-Fahrzeug im normalen Dienstbetrieb kein Vorrecht genießen muss, zumal dann ganz fix die Frage kommt ob das DRK oder der Wagen vom Tierheim (zugelassen über einen Verein, nicht über die Kommune) nicht auch begünstigt werden müssten. Zuletzt: Gibt es nicht für den "harten Kern" der Feuerwehr nicht sowieso eine Aufwandsentschädigung? Die mag zwar nicht so hoch sein, aber für einen Parkschein sollte die doch ausreichen, oder?
[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*
Uwe S.
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