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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrstruktur in RLP - war: VG Rhein-Mosel (RLP) sucht ...14 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP813945
Datum11.11.2015 11:10      MSG-Nr: [ 813945 ]3927 x gelesen

Geschrieben von Jürgen M. also kann man das dann eher mit dem System in Bayern vergleichen.Nein. Bayern ist auf dem Gebiet inzwischen insgesamt fortschrittlicher als unser "Wir-machens-einfach-Land" (z.B. Förderwesen, ILS, FEZ...), da helfen ihnen die Vereine mit TSA auch nicht weiter ;-)

Geschrieben von Jürgen M.Da haben die Wehrführer der einzelnen Gemeinden schon einen relativ starken Stand. Nein, streng genommen (also rein nach Gesetz) ist da kein Unterschied zwischen einem Wehrführer einer Feuerwehreinheit einer Ortsgemeinde und dem, Zitat LBKG, "Führer mit Aufgaben, die mit denen eines Wehrführers vergleichbar sind" eines Ortsbezirkes einer verbandesfreien Kommune, die in der Praxis gerne Löschgruppenführer, Einheitsführer oder auch, überraschend, einfach Wehrführer genannt werden. Über beiden steht der Wehrleiter als Vorgesetzter. Das ist rein rechtlich erstmal nur eine Frage der Bezeichnung.
Natürlich kommt es dann in beiden Gemeindeformen in der Praxis darauf an, wie die Aufgabenverteilung zwischen Wehrleitung, Wehrführung (Führung, die mit der Wehrführung vergleichbar ist...) und Verwaltung vorgenommen wird, so dass die Grenzen nicht immer so ganz klar sind.

In der Organisation des Brandschutzes leben wir in RLP halt unsere heißgeliebte Kleinstaaterei immer noch so richtig aus, hoch lebe die kommunale Selbstverwaltung mit höchst rudimentären übergeordneten (und unbeaufsichtigten) Vorgaben, welche grob in sieben Ortsvarianten/-ebenen strukturiert ist, und im Grunde hält sich jeder davon (vielleicht außer den Ortsgemeinden) für was ganz besonderes, nahezu einmaliges innerhalb dieses Durcheinanders.

Das es immer mal wieder Konfliktpotential zwischen Wehrleitern und Wehr- oder Irgendwasführern gibt, liegt nicht daran, in welchem Teil vom Durcheinander man daheim ist, sondern am Durcheinander an sich.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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