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Landesfeuerwehrschule
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaRettungsschlaufe = PSAgA?14 Beiträge
AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY813720
Datum03.11.2015 19:46      MSG-Nr: [ 813720 ]5366 x gelesen

Keine Ahnung ob die LFS bei euch ein BGG 906 Zertifikat. In BY tut sie es nicht.

Aus der GUV-R 198

8.2.2
Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz entsprechend
den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindes-
tens jedoch alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkun-
digen prüfen zu lassen.
Anforderungen an einen Sachkundigen siehe Abschnitt 6.1.8
Es wird empfohlen, dass der Sachkundige die Überprüfung entsprechend dokumen-
tiert und die jeweils letzte Sachkundigen-Prüfung auf/an der Schutzausrüstung
kenntlich macht ( z.B. Angabe des letzten Prüfdatums oder die Angabe des nächsten
Prüfdatums siehe Bild 37).


Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung aus-
reichende Kenntnisse auf dem Gebiet der persönlichen Schutzausrüstung gegen
Absturz hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfall-
verhütungsvorschriften sowie allgemein anerkannten Regeln der Technik (Regeln
der Unfallversicherungsträger, DIN-EN-Normen, DIN-Normen, technische Regeln
anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) soweit vertraut ist, dass er
den arbeitssicheren Zustand und die sachgerechte Anwendung von persönlichen
Schutzausrüstungen gegen Absturz beurteilen kann.
Diese Anforderungen erfüllt, wer die Teilnahme an einem Lehrgang nach Grundsatz
Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche
Benutzung Schutzausrüstungen gegen Absturz (BGG 906) erfolgreich teilgenommen hat.
Als Befähigungsnachweis erhält der Sachkundige eine Bescheinigung. Beschränkte
sich die Ausbildung auf bestimmte Produkte bzw. Produktgruppen, wird dies in der
Bescheinigung gesondert vermerkt


Zusätzlich auf der Webseite der Feuerwehr Unfallkasse:

Um einen erneuten Brückenschlag zur FUK-News 2/2009 mit dem Leitthema Geräteprüfung vorzunehmen, ist der Gerätesatz nach jedem Gebrauch einer Sichtprüfung durch den Nutzer zu unterziehen und, analog zu Feuerwehr-Haltegurt und Feuerwehrleine nach Schäden verursachenden Ereignissen, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen zu prüfen. Abweichend vom Sachkundigen für die Prüfung von Feuerwehr-Haltegurten und Feuerwehrleinen ist für die Prüfung vom Gerätesatz Absturzsicherung die Gerätewartausbildung nicht mehr ausreichend. So kann der Sachkundenachweis für die Sachkundeprüfung zum Beispiel beim Hersteller des Gerätesatzes in Form eines Lehrgangs mit Befähigungsnachweis erbracht werden. Alternative Lehrgänge und Anbieter sind möglich, wichtig ist jedoch, dass ein Befähigungsnachweis zur Sachkunde für die Prüfung des Gerätesatzes ausgestellt wird. Die Anforderungen für den Sachkundigen zur Prüfung vom Gerätesatz Absturzsicherung werden im BG-Grundsatz BGG 906 festgelegt.

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Geändert von Sascha H. [03.11.15 19:55] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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 03.11.2015 10:33 Björ7n S7., Clausthal-Zellerfeld
 03.11.2015 12:35 ., Herten
 03.11.2015 10:40 Sasc7ha 7H., Zusmarshause
 03.11.2015 19:32 Manf7red7 K.7, Löwenstein
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