News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstsport | 20 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 813499 | ||
Datum | 28.10.2015 11:00 MSG-Nr: [ 813499 ] | 4073 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Guten Morgen! Hier nun die offizielle Antwort der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Sehr geehrter Herr Theobald, sehr geehrte Damen und Herren, für den im Jahresdienst- und -übungsplan aufgenommenen Dienstsport besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz, unabhängig davon wer diesen leitet. Grundsätzlich muss die Wehrleitung oder ein Beauftragter den Sport organisieren. Die Anwesenheit eines Übungsleiters mit Lizenz ist für die Gestaltung des Feuerwehrsportes sicherlich sinnvoll, jedoch keine Voraussetzung für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Stephan Kaul Unfallkasse Rheinland-Pfalz Rehabilitation und Entschädigung Orensteinstraße 10 56626 Andernach Ich denke damit dürfte wohl alles geklärt sein, zumindest für Rheinland-Pfalz. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|