Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Dienstsport | 20 Beiträge |
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 813273 |
Datum | 20.10.2015 13:16 MSG-Nr: [ 813273 ] | 4381 x gelesen |
Infos: | 18.10.15 FW-Forum: Dienstsport in der FF
|
Hi,
Geschrieben von Ingo H.Nein, imho ist das eine dienstlich angesetzte Veranstaltung, die durchaus durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt ist. Aber jetzt ist es soweit, dass ich doch mal die UKH anschreibe :-)
Erledigt. Grundsätzlich entspricht die Antwort meinen Erwartungen :-) Sollten Geräte beim Dienstsport eingesetzt werden, ist natürlich eine qualifizierte Anleitung notwendig (das habe ich prinzipiell erwartet) - die kann u.a. durch die entsprechende Lizenz nachgewiesen werden. Davon unabhängig ändert letzteres allerdings nichts am Versicherungsschutz an sich, sondern greift eher in die Thematik der Regressansprüche an wen auch immer.
Ansonsten gilt: Teilnahme mehrerer Feuerwehrangehöriger (kein Einzeltraining), Angabe auf dem Dienstplan (mehrere Termine zur freien Auswahl sind ebenfalls kein Problem) usw.
MFG
Ingo
--
"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]
-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|