Guten Tag
Geschrieben von Jakob T.
Nimmst Du den Dienstsport regulär in den Dienstplan auf, braucht Du wohl aus versicherungstechnischen Gründen einen Übungsleiter mit DOSB C-Lizenz, einen Sportlehrer oder ähnliches der beim Dienstsport anwesend ist.
So sieht es die Unfallkasse Baden-Württemberg:
Sportliche Veranstaltungen
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in Baden-Württemberg stehen während der Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen der Freiwilligen Feuerwehren untereinander sowie auf den mit dem Feuerwehrsport verbundenen direkten Wegen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Unfallkasse Baden-Württemberg, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die sportliche Betätigung muss regelmäßig als Feuerwehrdienst vom zuständigen Feuerwehrkommandanten angesetzt worden sein.
Der Sport darf nicht der Erzielung sportlicher Spitzenleistungen dienen, sondern muss dazu geeignet und bestimmt sein, die körperliche Leistungsfähigkeit der Feuerwehrangehörigen zu fördern.
Die sportliche Betätigung darf keinen Wettkampfcharakter (z. B. Punkterunde) haben.
Die Art des versicherten Feuerwehrsportes (Fußball, Laufen, Radfahren, Walking usw.), der der körperlichen Ertüchtigung dient, ist für die Beurteilung des Versicherungsschutzes unerheblich.
In diesem Zusammenhang sollte jedoch bedacht werden, dass eine sportliche Betätigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Erhaltung ihrer Einsatzfähigkeit dient.
Die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen (z. B. Fußballturnieren, Triathlon), die außerhalb des Feuerwehrbereiches stattfinden, ist nur dann gesetzlich unfallversichert, wenn diese der Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederwerbung der Freiwilligen Feuerwehren dient und den Zweck und die Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehren wesentlich fördert.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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