1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Jürgen M.dann muss der Gesetzgeber entsprechende Grundlagen schaffen nach denen es für die Gemeinden möglich ist die Mitgliedschaft in der FF bei Stellenbesetzungen entsprechend zu berücksichtigen und ohne rechtliches Risiko einen Feuerwehrangehörigen bei der Einstellung zur berücksichtigen. Bitte nicht. Eine Einstellung im öD "ohne rechtliches Risiko" wird es eh niemals mehr geben, dafür sind schon zu viele Randgruppen Minderheiten und Personengruppen in zuvielen Gesetzen bevorzugt, sozialausgewählt und antidiskriminiert, und das auch gerne mal ohne eine eindeutige Definition der Personengruppe, Bevorzugung oder (Anti)diskriminierung, weil man ja sonst immer noch jemanden hätte vergessen können. Eine arbeitsrechtliche (= konkurrierende Gesetzgebung Bund/Länder) Feuerwehrangehörigenbeschäftigungsrechtsnorm unter Berücksichtigung der 16 brandschutzrechtlichen (landes...)Vorschriften würde in dem Wirrwarr zwar auch nichts mehr verschlimmern, aber auch nichts verbessern.
Ansonsten siehe meine Beiträge in diesem Thema.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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