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Katastrophenschutz
Zivilschutz
RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaKat./Zivil- Schutz im V-Fall - war: neue Dimension der Flüchtlingslage ? Wir sind am Limit ?16 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP813078
Datum12.10.2015 12:36      MSG-Nr: [ 813078 ]3619 x gelesen
Infos:
  • 12.10.15 Erich Hampe "Der Zivile Luftschutz im Zweiten Weltkrieg" [1963]
  • 12.10.15 Auswahl von Rechtsvorschriften des Bundes zum Bevölkerungsschutz
  • 12.10.15 Rechtsgeschichte zum Zivilschutzgesetz

  • Geschrieben von Jürgen M.der grösste und in diesem Kontext wichtigste Unterschied liegt darin das während des letzten Weltkriegs die Menschen in einem totalitären Staat lebten.Richtig. Und das wirkt sich nunmal auch entscheidend auf den KatS bzw. ZS in der heutigen Zeit aus.

    Geschrieben von Jürgen M.Da gab es drastische Strafen für die Leute die nicht "mitmachen" wollten.Die hat Thomas ja angesprochen, deshalb hab ich mal geschaut wie heute die gesetzlich vorgesehene Konsequenz aussehen würde, wenn einer beim von dir verlinkten § 22 Abs. 2 ZSKG "nicht mitmachen" will: 1.000 EUR Bußgeld, natürlich nur sofern in der zu erlassenden Rechtsverordnung nochmal extra darauf hingewiesen wird (die natürlich auch nur erlassen werden darf, wenn die Freiwilligkeit nicht ausreicht). Und dieses "Mitmachen" ist ja auch erstmal nur eine Meldepflicht. Wenn in Deutschland der Krieg ausbricht, rennen die Deutschen also erstmal zum Arbeitsamt ;-)

    § 28 ist auch so ein Witz: Im Verteidigungsfall dürfen die KatS-Behörden die KatS-Einheiten mit Zwangsverpflichteten verstärken, wenn die eigenen Kräfte nicht ausreichen. Aber natürlich nur, sofern die Verpflichteten "als Helferinnen oder Helfer für die Fachaufgaben ungeeignet sind oder andere berechtigte Gründe gegen ihren Einsatz in der Organisation sprechen", und natürlich darf die Verpflichtung "einen Zeitraum von zehn Werktagen im Vierteljahr nicht überschreiten".

    Also falls das hier jemand liest, der Deutschland den Krieg erklären will: Bitte lasst uns anderthalb bis zwei Jahre Vorlaufzeit, bis wir unsere Verwaltungen hochgefahren haben, alle "nur" und "wenn" geklärt sind und der Zivilschutz wenigstens auf dem Papier halbwegs läuft.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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     11.10.2015 17:34 Mich7ael7 B.7, Münsingen neue Dimension der Flüchtlingslage ? Wir sind am Limit ?
     11.10.2015 18:58 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     12.10.2015 10:53 Thom7as 7E., Nettetal
     12.10.2015 11:38 Jürg7en 7M., Weinstadt
     12.10.2015 12:05 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     12.10.2015 12:10 Jürg7en 7M., Weinstadt
     12.10.2015 12:36 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     12.10.2015 13:44 Thom7as 7E., Nettetal
     12.10.2015 15:36 Hank7e B7., Bremerhaven
     12.10.2015 18:10 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
     13.10.2015 09:23 Thom7as 7E., Nettetal
     12.10.2015 16:50 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     13.10.2015 09:31 Thom7as 7E., Nettetal
     12.10.2015 17:07 Jürg7en 7M., Weinstadt
     12.10.2015 17:46 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     12.10.2015 21:19 Pete7r M7., Wien
     13.10.2015 00:07 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland

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