Geschrieben von Jürgen M.der grösste und in diesem Kontext wichtigste Unterschied liegt darin das während des letzten Weltkriegs die Menschen in einem totalitären Staat lebten. Richtig. Und das wirkt sich nunmal auch entscheidend auf den KatS bzw. ZS in der heutigen Zeit aus.
Geschrieben von Jürgen M.Da gab es drastische Strafen für die Leute die nicht "mitmachen" wollten. Die hat Thomas ja angesprochen, deshalb hab ich mal geschaut wie heute die gesetzlich vorgesehene Konsequenz aussehen würde, wenn einer beim von dir verlinkten § 22 Abs. 2 ZSKG "nicht mitmachen" will: 1.000 EUR Bußgeld, natürlich nur sofern in der zu erlassenden Rechtsverordnung nochmal extra darauf hingewiesen wird (die natürlich auch nur erlassen werden darf, wenn die Freiwilligkeit nicht ausreicht). Und dieses "Mitmachen" ist ja auch erstmal nur eine Meldepflicht. Wenn in Deutschland der Krieg ausbricht, rennen die Deutschen also erstmal zum Arbeitsamt ;-)
§ 28 ist auch so ein Witz: Im Verteidigungsfall dürfen die KatS-Behörden die KatS-Einheiten mit Zwangsverpflichteten verstärken, wenn die eigenen Kräfte nicht ausreichen. Aber natürlich nur, sofern die Verpflichteten "als Helferinnen oder Helfer für die Fachaufgaben ungeeignet sind oder andere berechtigte Gründe gegen ihren Einsatz in der Organisation sprechen", und natürlich darf die Verpflichtung "einen Zeitraum von zehn Werktagen im Vierteljahr nicht überschreiten".
Also falls das hier jemand liest, der Deutschland den Krieg erklären will: Bitte lasst uns anderthalb bis zwei Jahre Vorlaufzeit, bis wir unsere Verwaltungen hochgefahren haben, alle "nur" und "wenn" geklärt sind und der Zivilschutz wenigstens auf dem Papier halbwegs läuft.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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