Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
Schade, dass der Großteil der Antworten hier an deiner Frage vorbeigeht.
Klar ist zunächst mal vor allem wichtig, dass eure originären Aufgaben nicht leiden, aber das von dir angeschnittene Thema ist durchaus ebenso brisant (auch wenn bei Auftrag durch die Gemeinde eher deren Problem als deins).
Für THW und Bundeswehr ist dies recht klar geregelt, die brauchen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der IHK - und ich denke, auch eine Feuerwehr ist gut beraten, die Regelungen zu befolgen. Im Ersteinsatz wird es oft keine Alternative zu den diversen BOS (ASB, DRK, JUH, MHD, DLRG, FW, THW) geben (versucht mal Samstag nachts einen Privatunternehmer zu finden, der fix 30 Mann zusammen trommelt und loslegt), aber spätestens nach 2-3 Werktagen sollte es möglich sein, die Aufgabe weiterzugeben an Unternehmen.
Weis deinen Bürgermeister doch einfach mal auf die Regelungen der anderen öffentlichen Einrichtung THW und BW hin, ich wüsste nicht, wieso für Einrichtungen der Gemeinde hier andere Regeln gelten sollte als für welche des Bunds.
Gruß, Claus
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)
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