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Thema | Bundeswehrliegenschaften und Flüchtlingen war:NABK Celle geschlossen? | 38 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 812587 | ||
Datum | 28.09.2015 18:09 MSG-Nr: [ 812587 ] | 9007 x gelesen | ||
Geschrieben von Uwe S. umal man umgekehrt dann ja als Besitzer einer Liegenschaft "nur" ein mal im Jahr etwas Wasser laufen lassen müsste Ich habe die Vorgabe (bei Leerständen) wöchentlich zu spülen, an einem Objekt sind das zB 2m³ je Woche. Das "wie viel" und "wo" und "wann" muss ich schriftlich beim Versorger nachweisen. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Thomas M. [28.09.15 18:11] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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