Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Zukunftspapier des LVF RLP | 22 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 812466 |
Datum | 23.09.2015 20:12 MSG-Nr: [ 812466 ] | 6086 x gelesen |
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Geschrieben von Jan R.Hier bekommt fast keiner eine Aufwandsentschädigung Dann sollte man mal in § 13 Abs. 7 des LBKG schauen, und sich die Feuerwehr-Entschädigungsverordnung daneben legen.
Die Aufwandsentschädigungen sind keine freiwillige Leistung der Kommunen, das sind Pflichtzahlungen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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