Geschrieben von Jens N.Der Schlauchverbund hatte keine rechtliche Grundlage, Gibt das sächsische Zweckverbandsrecht (ich nehme an, sowas gibt es dort auch) denn nichts her, um so eine sinnvolle Zusammenarbeit zu betreiben?
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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