News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abrechnung von Einsatzkosten bei Feuerwehrangehörigen? | 34 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8phe8r Z8., Templin / Brandenburg | 812125 | ||
Datum | 12.09.2015 15:58 MSG-Nr: [ 812125 ] | 9074 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Eine Firma mit einer öffentlichen Stelle zu vergleichen ist hier schon der erste Fehler. In Zeiten wo Rechnungsprüfungsämter jede Haushaltsplanung etc bis ins kleinste Detail zerpflücken, kann die Gemeinde garnicht anders als eine Kostensatzung aufzustellen und mit dieser JEDEN der einen Kostenpflichtigen Einsatz auslöst zu belangen. Wenn die Gemeinde in dieser FA ausklammert verstößt sie damit gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ( ähnlich bei Einstellungen FA zu bevorzugen ). Weitere Argumente wie z.B. die Feuerwehr muss den Einsatz ja nicht an die Gemeinde weiterleiten o.ä. liegen mir sehr sehr fern. Bei uns hat die SB Brandschutz einen eigenen DME und weiß über jeden Einsatz bescheid. Von dieser Stelle wird auch entschieden ob der Einsatzverursacher einen Kostenbescheid bekommt. Da kann sich der WF, STBM oder GF aufn Kopf stellen wie sie wollen. Die Entscheidung ob Kostenbescheid oder nicht liegt NICHT bei der FF. "Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an" | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|