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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abrechnung von Einsatzkosten bei Feuerwehrangehörigen? | 34 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 812121 | ||
Datum | 12.09.2015 12:34 MSG-Nr: [ 812121 ] | 9419 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas M. Es geht um die Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch die Rechnung stellende Gemeinde. Deine Beispiele kannst du gar nicht vergleichen, denn Sanitäter oder Krankenschwestern sind Privatrecht. § 331 StGB Vorteilsannahme (1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. http://dejure.org/gesetze/StGB/331.html Wie gesagt, du hast nur deine Möglichkeit, dir die Kosten "zurückzuholen". Fordere deine Entschädigungen ein.
Geändert von Alexander H. [12.09.15 12:35] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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