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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abrechnung von Einsatzkosten bei Feuerwehrangehörigen? | 34 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 812120 | ||
Datum | 12.09.2015 11:55 MSG-Nr: [ 812120 ] | 9377 x gelesen | ||
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Geschrieben von Franz-Peter L. Polizisten müssen auch Strafzettel bezahlen. Es geht um die Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch die Rechnung stellende Gemeinde. Die Polizei stellt zwar den Strafzettel aus, ist aber weder Empfänger der Zahlung noch haben sie Einfluss auf den Inhalt der Rechnung...naja, Begrenzt schon ;) Das jemand als Sanitäter bei einer Krankenkasse angestellt ist oder für diese Ehrenamtlich arbeitet wäre mir neu, allerdings kenne ich Angestellte / Vertreter von Versicherungen die sehr wohl Sonderkonditionen auf die eignen Leistungen haben, also einen eigenen B-Tarif....besser wohl V(ertreter)-Tarif :) Das Personal vom Krankenhaus hingegen bekommt schon mal ein kostenloses "P-Upgrade" wenn sie als Patienten im eigenen Haus liegen, so wie wohl die meisten Angestellten Sonderkonditionen auf die eigenen Produkte bekommen. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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