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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abrechnung von Einsatzkosten bei Feuerwehrangehörigen? ![]() | 34 Beiträge | ||
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 812118 | ||
Datum | 12.09.2015 09:16 MSG-Nr: [ 812118 ] | 10109 x gelesen | ||
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Nein, wenn du das ganz allein machst, in privat beschaffter Uniform mit nicht-gemeindeeigenem Material und selbstbezahtem Strom dann eigentlich nicht. Ansonsten satzungsgemäß schon. Polizisten müssen auch Strafzettel bezahlen. Sanitäter zahlen auch Krankenversicherung. ... Entweder man bekommt das über Versicherung geregelt, oder -wenn man meint, sich Beiträge sparen zu müssen - im eigenen Verein geregelt. Sonst ist es einfach in genau diesem Fall in genau dieser Gemeinde ein persönliches Einzelschicksal, das in vielen anderen Fällen vielfach anders ausgehen kann. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | ||||
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