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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abrechnung von Einsatzkosten bei Feuerwehrangehörigen? | 34 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Göttingen / Niedersachsen | 812115 | ||
Datum | 12.09.2015 02:15 MSG-Nr: [ 812115 ] | 10155 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas E. Ja klar, du bekommst also unter Umständen eine Rechnung dafür, dass du auf dem Einsatz deinen eigenen Keller ausgepumpt hast. Damit ist zu rechenen. Davon ab, in der Realität sieht das vermutlich anders aus. Wenn man selbst dabei ist, kann man schon sagen: "Nein Jungs, lasst mal. Ich bekomme das alleine hin" und hole meine Tauchpumpe. Oder eben, die Feuerwehrleute helfen privat, dann aber ohne Gerät der Feuerwehr. Dann kommt die FW nicht zum Einsatz und es geht kein Kostenbescheid raus. | ||||
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