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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abrechnung von Einsatzkosten bei Feuerwehrangehörigen? | 34 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen | 812105 | ||
Datum | 11.09.2015 18:30 MSG-Nr: [ 812105 ] | 11023 x gelesen | ||
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Wie schon von meinen Vorredner korrekt bemerkt, gibt es eine Pflicht einen Kostenersatz einzufordern. Dazu muss die Gemeinde eine entsprechende Kostensatzung haben und entsprechend dieser einen Gebührenbescheid erlassen. Dieser ist natürlich mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. In unserer Satzung heißt es dann: "Wenn dies mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Gebührenschuldners oder sonst aus Billigkeitsgründen geboten erscheint, kann die Gebührenschuld gestundet, niedergeschlagen oder erlassen werden, oder es kann von der Geltendmachung der Gebühren ganz oder teilweise abgesehen werden." Also ganz klar: Mal in die Gebührensatzung schauen und dann entsprechend einen Antrag stellen mit dem Verweis auf die Zugehörigkeit zu FF. Sollte es abgelehnt werden, dann hat man Pech und ist ein Bürger wie jeder andere. Gruß Oliver! << Melden macht frei und belastet andere! >>
Geändert von Oliver S. [11.09.15 18:31] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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