News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abrechnung von Einsatzkosten bei Feuerwehrangehörigen? | 34 Beiträge | ||
Autor | Step8han8 S.8, Gießen / Hessen | 812097 | ||
Datum | 11.09.2015 14:31 MSG-Nr: [ 812097 ] | 12388 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Moin, Geschrieben von Johannes K. wenn deine Stadt eine entsprechende Kostensatzung hat und keine Ausnahmen in diese Satzung geschrieben hat, muss sie zunächst einmal eine Rechnung schreiben. Schließlich hat dein Einsatz der Stadt Geld gekostet und Städte sind angehalten, Kosten wieder einzunehmen. Sie muss nicht zunächst eine Rechnung schreiben, sie muss zwingend eine Rechnung schreiben und die entstandenen Kosten einfordern. Geschrieben von Johannes K. Deine Möglichkeit ist gegen den Kostenbescheid Widerspruch einzulegen und deine besonderen Umstände in die Waagschale zu legen. Eventuell findet sich doch ein Ermessensspielraum. Ich bezweifel das dieses klappt, da es genau dort keinen Ermessensspielraum gibt. Dieser ist in der verlinkten "ähnlichen" Satzung einfach nicht vorgesehen (zu Recht). Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|