News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abrechnung von Einsatzkosten bei Feuerwehrangehörigen? | 34 Beiträge | ||
Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 812096 | ||
Datum | 11.09.2015 14:10 MSG-Nr: [ 812096 ] | 13060 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo, wenn deine Stadt eine entsprechende Kostensatzung hat und keine Ausnahmen in diese Satzung geschrieben hat, muss sie zunächst einmal eine Rechnung schreiben. Schließlich hat dein Einsatz der Stadt Geld gekostet und Städte sind angehalten, Kosten wieder einzunehmen. Feuerwehrleute sind grundsätzlich genauso Bürger wie andere Menschen auch. Insbesondere bei festgelegten Finanzen gibt es da auch nur wenig Ermessensspielraum. Auch weiß die Sachbearbeiterin je nach Größe der Stadt nicht, dass du in der Feuerwehr bist wenn dies nicht im Einsatzbericht steht. Deine Möglichkeit ist gegen den Kostenbescheid Widerspruch einzulegen und deine besonderen Umstände in die Waagschale zu legen. Eventuell findet sich doch ein Ermessensspielraum. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|