Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf | 92 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 811726 |
Datum | 29.08.2015 14:24 MSG-Nr: [ 811726 ] | 27027 x gelesen |
Infos: | 28.08.15 FW-Forum: Auf dem Weg zum Einsatz geblitzt 27.08.15 https://twitter.com/firepaelzer112
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Hallo,
Geschrieben von Thorsten H.Dem kann ich nur voll und ganz zustimmen. Ich bin dafür, dass jeder einen richtigen Führerschein, bei einer richtigen Fahrschule mit einem richtigen Fahrlehrer und einer richtigen Prüfung macht. Und keinen Führerschein durch "Handauflegen" bekommt.
Dann hast du den Beitrag nicht verstanden. Wir könnten und dann den FW-FS sparen, weil ja sowieso jeder unter Inanspruchnahme der Sonderrechte dann je nach Randbedingung auch ohne Führerschein fahren dürfte, also noch nichtmal "Handauflegen". Wobei ich die Aufregung um den Feuerwehr-Führerschein nicht ganz verstehe. Wenn ich sehe, dass man auch für die Landwirtschaft einfach mal so den alten Klasse L inzwischen für Traktoren bis 40km/h aufgeweitet hat und damit schon 15jährige auf die Menschheit losläßt, mit Klasse T schon mit 16 Gespanne der 40t-Klasse mit Überbreite über die Straßen jagen darf, ist der Feuerwehrführerschein überhaupt kein Problem. Und ja, ich weiß wovon ich rede, denn ich sehe ein paar "Junglandwirte" öfter mal bei uns über die Straße brettern. Da ist das Fahren eines zwischen 3,5 und 7,5t liegenden Feuerwehrfahrzeuges mit dem B-Führerschein (die alten Klasse 3-Fahrer hatten auch nicht mehr Ausbildung als auf einem PKW) mit Zusatzausbildung (ich wüßte nicht, dass irgendwo der FW-FS durch "Handauflegen" erteilt wird, bei uns zumindest wird die Ausbildung nach den geltenden Vorschriften vollzogen) kein Problem. Wenn ein Alt-Klasse3-Inhaber als Quereinsteiger in die Feuerwehr kommt, darf er die betreffenden Fahrzeuge ohne jegliche Ausbildung fahren, auch wenn er das bisher noch nie gemacht hat.
Hat aber alles mit diesem Thema nichts zu tun.
Gruß,
Michael
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