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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspurbeseitigung - Zuständigkeiten in Bayern | 52 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 811249 | ||
Datum | 15.08.2015 06:48 MSG-Nr: [ 811249 ] | 15455 x gelesen | ||
Eigentlich hat die Feuerwehr kaum die Möglichkeit eine Ölspur richtig zu beseitigen. Denn schaut man sich mal die Bedienungsanleitungen an, wie es richtig geht, wird jedem Feuerwehrmann die Lust vergehen. Erstmaliges Auftragen anschließend aufnehmen. Zweitmaliges Auftragen anschließend aufnehmen. Zum Schluß mit Wasser oder spezieller Lösung die Poren der Straßen spülen. Als Freiwilliger würde ich mich regelrecht weigern, mehr als auslaufendes Öl abzubinden, sofern es nicht in den Straßengraben/Kanalisation läuft. | ||||
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