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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Die Minderjährigen und ihr Verteiler; war: G 26.2 - leichter Atemschutz - unter 18 | 21 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 811124 | ||
Datum | 12.08.2015 11:20 MSG-Nr: [ 811124 ] | 6636 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Ralf H. Wenn dann aber Sowas passiert erkläre den Eltern mal das die Kameraden Jugendfeuerwehr außerhalb des Gefahrenbereiches eingesetzt waren. Aha. Schläuche können also nur im Einsatz platzen, vor allem bei einer JF-Übung nicht? Da sind wir dann bald wieder beim sog. "Wattepack-Erlaß", der wenn ich mich richtig erinnere mal von der Unfallkasse Nord kam. Demzufolge wäre Jugendfeuerwehr bestenfalls ein netter Spielenachmittag am Tisch gewesen. Geschrieben von Ralf H. Spätestens wenn der Vater Rechtsanwalt ist wird das ganz schnell sehr lustig. Was hat das mit dem Beruf des Vaters zu tun? Geschrieben von Ralf H. Und dann gibt es sicher noch ein Menge Gründe mehr warum man U18 nicht wirklich mit an die Einsatzstelle nehmen sollte. Manche sind mit 16 schon vernünftiger und besser einsetzbar als andere mit 25. Gruß, Michael | ||||
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