Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Bereitschaft und FF Dienst | 29 Beiträge |
Autor | Feli8x H8., Hannover / Niedersachsen | 811023 |
Datum | 10.08.2015 21:44 MSG-Nr: [ 811023 ] | 7981 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Matthias M. B.Gibt es nicht mehrere Übungsgruppen in der Wehr? Bestimmt werden auch andere Kameraden mal eine Übung wegen Kranheit/ Urlaub etc. verpassen. Sind bei so vielen Übungsterminen Terminkollisionen?
Ohne die genauen Verhältnisse zu kennen: Das kann schon sein... Verschiedene Übungsgruppen gibt es nun beileibe nicht in jeder FF, und je nach Verteilung der Dienste (z.B. so etwas wie "jede zweite Woche") kann es schon vorkommen, dass man dann, weil man eben genau so "jede zweite Woche" Spätschicht etc. hat, für ziemlich lange Zeit nicht so ohne Weiteres zum Dienst kommen kann. Natürlich sollte "man" als "Dienstplangestalter" versuchen auch auf diese Kameraden rücksicht zu nehmen, aber das ist ja nicht immer so direkt möglich (irgendwer muss die Dienste ja auch gestalten und vorbereiten).
Davon ab ging es hier ja um einen Bereitschaftsdienst, der - sofern ich das bislang richtig verstanden habe - nicht direkt als Arbeitszeit gewertet wird. Somit sehe ich da auch keinen "Zwang" auf den Arbeitgeber, die Übungsdienstteilnahme zu ermöglichen, das wäre vielmehr der Fall, wenn die Übungsdienste während der tatsächlichen Arbeitszeit stattfinden und die Teilnahme daran jetzt "mit dem Gesetzestext herbeigezwungen werden soll".
Gruß Felix
Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!
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