News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bereitschaft und FF Dienst | 29 Beiträge | ||
Autor | Joac8him8 P.8, Linden / Hessen | 810984 | ||
Datum | 10.08.2015 08:21 MSG-Nr: [ 810984 ] | 9037 x gelesen | ||
Hallo, wie ist denn die "Bereitschaft" im Arbeitsvertrag definiert und wie wird sie dann vergütet? Was bedeutet "Bereitschaft" und welche Reaktion nach der Information, dass der Fall eingetreten ist wurde festgelegt und in welcher Zeit muss dies erfolgen? Wie lange dauert die "Bereitschaft"? Solange im Arbeitsvertrag nichts anderes festgehalten ist kann man in der "Nichtarbeitszeit" ( fast alles ) tun und lassen was man will. Alles Fragen, deren Beantwortung unter Umständen im über allem stehenden Arbeitszeitgesetz nachzulesen sind. Gruß jo Dies ist meine persönliche Meinung! ...denn so habe ich die Welt gesehen! ... und keiner von Euch war dabei ... | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|