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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bereitschaft und FF Dienst | 29 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 810969 | ||
Datum | 09.08.2015 15:53 MSG-Nr: [ 810969 ] | 10371 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas S. Meine Frage ist gibt es eine Regelung für diese Situation (Bereitschaft für die Firma und die Feuerwehr) und wo steht dies. Im jeweiligen Landesfeuerwehrgesetz, wie schon geschrieben. Das ist ganz einfach. Du machst deine Bereitschaft und gehst zu Übungen und Einsätzen deiner Feuerwehr. Wenn dein Telefon klingelt, sagst du einfach, du kannst grad nicht weil du Dienst für deine Feuerwehr machst und fertig. Achja, bevor ich es vergesse. Such dir vorsichtshalber schonmal eine neue Arbeitsstelle. | ||||
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