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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaDienstalterstufe erhöhen - Anerkennung früherer Tätigkeiten im ÖD7 Beiträge
AutorPaff8enh8olz8 K.8, Süplingen / Sachsen-Anhalt810855
Datum07.08.2015 08:24      MSG-Nr: [ 810855 ]2833 x gelesen

Hallo,

war da nicht ein Unterschied zwischen Besoldungsdienstalter (Einordnung in die Dienstaltersstufe für die Berechnung / Höhe des Besoldung) und der Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit (Prozente für Pension) ?

Das sind meines Erachtens nach zwei ganz unterschiedliche Regelungen.

Beste Grüße

Klaus

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