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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstalterstufe erhöhen - Anerkennung früherer Tätigkeiten im ÖD | 7 Beiträge | ||
Autor | Paff8enh8olz8 K.8, Süplingen / Sachsen-Anhalt | 810855 | ||
Datum | 07.08.2015 08:24 MSG-Nr: [ 810855 ] | 2833 x gelesen | ||
Hallo, war da nicht ein Unterschied zwischen Besoldungsdienstalter (Einordnung in die Dienstaltersstufe für die Berechnung / Höhe des Besoldung) und der Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit (Prozente für Pension) ? Das sind meines Erachtens nach zwei ganz unterschiedliche Regelungen. Beste Grüße Klaus | ||||
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