1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Tach!
Geschrieben von Thomas M.:
Das sieht manch Richter anders da man nicht links abbiegen darf wenn man selber gerade links überholt wird.
Geantwortet von Henning K.:
zumal es sich hier nicht um ein normales Linksabbiegen, sondern ein Abbiegen in ein Grundstück handelt.
§9(5) StVO:
Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Aha, ganz schlau. Und wann dürfen wir überholen resp. müssen damit rechnen, überholt zu werden? Dazu hält die StVO (weil wir hier grade so schön am zitieren sind) tatsächlich auch was bereit:
§5 (2) StVO:
[...] Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
Innerorts, 50 km/h (denn Feuerwehrhäuschen liegen ja seltenst mitten in der Pampa *) ) - muss ich da regelmäßig damit rechnen, "mit wesentlich höherer Geschwindigkeit" überholt zu werden? Ja doch wohl eher nicht! Es sei denn, wir wollen dem FA, als allererstem (!), unterstellen, viel zu langsam, mit 20 - 30 km/h, zum Einsatz gefahren zu sein...
In diesem Sinne: Gut, dass Gestze in der Regel immer noch von Juristen interpretiert werden und Recht immer noch von Gerichten, nicht vom Forum, gesprochen wird.
(Wenns vom Forum gesprochen würde, hätte wohl noch der letzte angefahrene "Fußgänger-FA" den Hauptteil der Schuld, um mit Fahrern/Maschinisten gar nicht erst anzufangen... so jedenfalls regelmäßig mein Eindruck, wenn ich die Beiträge und "Rechtsgutachten" hier lese.)
Gruß
Daniel
PS / *): Wie erwartet liegt auch hier das Feuerwehr-Domizil nicht ausserorts: Sollte wohl das Feuerwehrhaus an der Schulstraße in Hartmannsdorf LOS sein
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