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Thema | Tödlicher Stromschlag im Sommercamp - war: Tragischer Zwischenfall bei Jugendfeuerwehr-Zeltlager | 44 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 810783 | ||
Datum | 05.08.2015 18:31 MSG-Nr: [ 810783 ] | 16759 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Gerade bei Freileitungen gibt es Sachen, die der "Normalbürger" nicht unbedingt weiß ... So zum Beispiel, das sich die Leitungen an solchen Stellen wie im Bild normativ bis zu 6 m dem Erdboden annähern dürfen ... Mehr Infos dazu. Insofern sind auch die Zelte dort suboptimal aufgestellt. Bei längerem Aufenthalt > Stunden sollte (Empfehlungen des BUND, analog Neitzke u.a. EMF-Handbuch Elektromagnetische Felder: Quellen, Risiken, Schutz. 2006) der Grenzwert bei elektromagnetischen Wechselfeldern 1 µTesla nicht überschreiten, entsprechend einem Abstand von mindestens 120 m; Empfehlung der SKK: 10 µTesla - ca. 40 m; jeweils von der Trassenmitte. Die 26. BImSchV gibt als Grenzwert 100 µTesla vor ohne Abstandsvorgabe, der EU-Ausschuss will 0,25 µTesla bei 180 m ... Viel Spaß beim Planen des nächsten Zeltlagers ... :/ Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Udo B. [05.08.15 18:36] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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