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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ermittlungsverfahren nach Schaumeinsatz mit Umweltschaden | 21 Beiträge | ||
Autor | Fran8z-G8eor8g B8., Lippetal / Kreis Soest / NRW | 810261 | ||
Datum | 21.07.2015 13:10 MSG-Nr: [ 810261 ] | 6084 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Rainer K. Sollten die weiteren Ermittlungen keine konkrete Pflichtverletzung einer einzelnen Person ergeben bzw. nicht persönlich zuzuordnen sein, gehen mögliche Schadenersatzansprüche gegen die Dienstherrn dann auch ins Leere? Muss dann die Gebäudeversicherung einspringen und ggfs. Regress geltend machen oder bleibt der Grundeigentümer auf dem Schaden sitzen? wenn der Geschädigte in seiner Feuerversicherung auch die Entsorgung versichert hat, was heute ein"Muß" ist, wird die Versicherung in Vorleistung gehen und dann ihrerseits Regressansprüche stellen. Hat er die Entsorgung nicht versichert muß der Geschädigte in Vorleistung gehen und seinerseits Regress fordern. Dieser Weg ist ein finanzieller Kraftakt den die Meisten nicht stemmen können. Außerdem müßte vorher ein persönlich Haftender gefunden werden damit die Gemeindeversicherung zahlt. Aber auch wenn ein "Schuldiger" gefunden wird, wird sich der anschließende Prozess vermutlich über Jahre hinziehen. Ohne die richtige Versicherung wird der Geschädigte auf dem Schaden sitzen bleiben. Gruß, F.-G. | ||||
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