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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ermittlungsverfahren nach Schaumeinsatz mit Umweltschaden | 21 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 810211 | ||
Datum | 20.07.2015 02:23 MSG-Nr: [ 810211 ] | 6822 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Belege zu der Ansicht, dass damit auch die Stadt als Träger aus der Haftung raus wäre, würden mich wie geschrieben ja auch mal interessieren. Da werfe ich mal den Artikel 34 GG in den Raum: Wenn keine Haftung des Handelnden besteht, dann geht die auch nicht auf den Dienstherren über. Aber mir fehlt immer noch die Stelle im Feuerwehrgesetzt, in der das steht... | ||||
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