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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ermittlungsverfahren nach Schaumeinsatz mit Umweltschaden | 21 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 810198 | ||
Datum | 19.07.2015 22:20 MSG-Nr: [ 810198 ] | 7035 x gelesen | ||
Da die Feuerwehrleute ehrenamtlich tätig sind, kommt eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz in Betracht. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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