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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ermittlungsverfahren nach Schaumeinsatz mit Umweltschaden | 21 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 810197 | ||
Datum | 19.07.2015 22:14 MSG-Nr: [ 810197 ] | 6794 x gelesen | ||
Geschrieben von Franz-Georg B. meiner Meinung nach die Gemeindehaftpflichtversicherung: Grundsätzlich (*) greift eine Haftpflichtversicherung aber nur, wenn auch eine Haftung besteht. Also nur dann, wenn man ohne Versicherung selber zahlen müsste. (*) ausgenommen z.B. im Bereich der Privathaftpflicht die gesondert versicherbare Leistung für Schäden, die durch nicht deliktfähige Kinder verursacht werden | ||||
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