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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ermittlungsverfahren nach Schaumeinsatz mit Umweltschaden | 21 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 810191 | ||
Datum | 19.07.2015 20:48 MSG-Nr: [ 810191 ] | 7639 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning K. Welche Regelung im Brandschutzgesetz legt denn das überhaupt fest?Für die Feuerwehrleute § 9 Abs. 1. Für die Stadt als Träger allerdings frage ich mich das auch. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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