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Thema | Feuerwehr: Helden ohne Plan | 42 Beiträge |
Autor | Fabi8an 8W., Göttingen / Niedersachsen | 810075 |
Datum | 16.07.2015 17:35 MSG-Nr: [ 810075 ] | 14895 x gelesen |
Niedersachsen
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1.) Notfallsanitäter
2.) Notfallseelsorge oder auch Notfallbegleitung ist psycho-soziale und seelsorgerische Krisenintervention im Auftrag der Kirchen in der Gesellschaft, ohne Missionsansatz.
Sie ist darauf ausgerichtet Opfer, Angehörige, Beteiligte und Helfer von Notfällen (Unfall, Katastrophe) in der akuten Krisensituation zu beraten und zu stützen.
1.) Notfallsanitäter
2.) Notfallseelsorge oder auch Notfallbegleitung ist psycho-soziale und seelsorgerische Krisenintervention im Auftrag der Kirchen in der Gesellschaft, ohne Missionsansatz.
Sie ist darauf ausgerichtet Opfer, Angehörige, Beteiligte und Helfer von Notfällen (Unfall, Katastrophe) in der akuten Krisensituation zu beraten und zu stützen.
In Nds. hat sie sich mehrfach geändert. Bis 2013 war es eine 1,5-jährige Ausbildung inkl. RS. 2013 und 2014 war es eine 2-jährige Ausbildung inkl. RA. Seit 2015 ist es eine 2-jährige Ausbildung inkl. 38 Wochen RD-Ausbildung, die mit dem RS abgeschlossen wird. Diese Ausbildung wird aber auf die NFS Ausbildung angerechnet, so dass der Kollege im zweiten Lehrjahr NFS einsteigt.
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