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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BaWü: Änderung des FwG geht in Anhörung | 31 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s K8., Ofterdingen / Baden-Württemberg | 809941 | ||
Datum | 13.07.2015 21:02 MSG-Nr: [ 809941 ] | 9007 x gelesen | ||
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Geschrieben von Herbert J. Einen Weg sieht der Innenminister darin, den Feuerwehrdienst arbeitsteiliger zu gestalten. Bisher ist der Einheitsfeuerwehrangehörige der Standard bei den Freiwilligen Feuerwehren. Das heißt, jeder Feuerwehrangehörige ist so ausgebildet, dass er - von besonderen Funktionen abgesehen - grundsätzlich universell einsetzbar ist. Daran können wir nicht mehr bedingungslos festhalten, ist Innenminister Gall überzeugt. Bei den Feuerwehren sollen künftig auch Männer und Frauen ehrenamtlich mitwirken können, die nur bestimmte einzelne Feuerwehrtätigkeiten ausüben. Der Feuerwehrdienst wäre dann besser mit Beruf und Familie zu vereinbaren, unterstrich der Minister. Genau das war auch bei uns der erste Gedanke in der Feuerwehr. Sieht man sich aber dann die Änderungen an, dann fällt nur auf, dass den Absatz über Fachberater rausfällt. Bis jetzt heißt es: In die Gemeindefeuerwehr können Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen als Fachberater aufgenommen werden. Dienstpflichten, Aufnahme und Beendigung des Feuerwehrdienstes können im Einzelfall abweichend von den Absätzen 1 und 2, § 13 Abs. 1 Nr. 5 und § 14 geregelt werden. In Zukunft heißt es: In die Gemeindefeuerwehr können auf ihren Antrag Personen aufgenommen werden, die besondere Fähigkeiten und Kenntnisse einbringen oder nur einzelne Tätigkeiten des Feuerwehrdienstes wahrnehmen sollen. Für die besonderen Bedingungen zur Einstellung und zum Dienstende wird der § 14 geändert, damit auch hier wieder besondere Vereinbarungen möglich sind. Ich persönlich kann mir allerdings nur schwer vorstellen wie das in der Praxis aussehen soll. Bisher wurden Leute, die den aktiven Dienst nicht mehr packten, ehrenhaft in die Alterswehr überstellt. Das neue Modell klingt für mich nach "passiven" Feuerwehrmitglieder. | ||||
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