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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaFeuewehrkran muss zum Hersteller zurück4 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP809806
Datum07.07.2015 17:42      MSG-Nr: [ 809806 ]5763 x gelesen

Geschrieben von Herbert J.kommt so was öfters vor?Was denn?

1. Das ein Fahrzeug nach Indienststellung nochmal zur Mängelbeseitigung muss? Ja, das kommt sicher häufiger vor. Und vermutlich je eher, je mehr Sonderlösungen mit dem Fahrzeug verbunden sind. Und drei Geräte per (Generator, Kran, Seilwinde), die man womöglich noch zeitgleich betreiben möchte, könnte man schon so bezeichnen.

2. Das Medienartikel schlecht recherchiert sind? Ja, ich denke gerade in der Vielfalt und Schnelllebigkeit der heutigen Medienwelt geht die Sorgfalt bei der Berichterstattung schonmal etwas verloren. Und plötzlich sitzt Ziegler in Ulm.

3. Das Führungskräfte mitunter etwas überdramatisieren, wenn so ein Fall eintritt? Ja, auch das kommt vor. Wieviele Landkreise kommen heute mit nur einem Rüstwagen aus, wieviele davon ohne Kran? Der RW-Kran aus Norden ersetzte auch einen "normalen" Rüstwagen.
Und der als Ersatz genannte, ca. 30km entfernt stehende "zweite Kran" aus Sandhorst ist im Übrigen auch "nur" ein normaler RW, womit wir wieder bei Punkt 2 sind.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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 07.07.2015 16:44 Herb7ert7 J.7, Aschersleben
 07.07.2015 17:42 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 07.07.2015 18:12 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 07.07.2015 18:45 Seba7sti7an 7K., Grafschaft  

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