Eine Amtshilfe ist das streng genommen gar nicht, auch wenn landläufig alles schnell als Amtshilfe bezeichnet wird, was die Feuerwehr (mutmaßlich) für andere leistet. Wenn die verkehrsrechtliche Anordnung von der Kommune kommt, und die Feuerwehr sie umsetzt, ist das erstmal eine interne Sache in der Kommune. Und ob diese die Feuerwehr auch für andere, als für deren originäre Aufgabe einsetzt, ist im Rahmen bestimmter Schranken auch durchaus möglich.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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