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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mann fährt absichtlich Feuerwehrmann an | 12 Beiträge | ||
Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 809705 | ||
Datum | 03.07.2015 11:15 MSG-Nr: [ 809705 ] | 5342 x gelesen | ||
Geschrieben von Jens N. eine Aufgabe der Feuerwehr sein soll? Das sollte dann auch von entsprechender Stelle hinterfragt werden! Ist uns das sperren von Straßen nicht nur in Gefahrensituationen gestattet? Und dies war hier definitiv nicht der Fall! Originäre Aufgabe der Feuerwehr ist es nicht, sondern eine freiwillige Leistung. Das läuft dann so ab: Film-Firma stellt bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf eine Straßensperrung. Die Behörde erlässt eine ebensolautende verkehrsrechtliche Anordnung. Dann geht es entweder direkt zur Feuerwehr oder über den Umweg Polizei. Die haben nicht genug Personal, also Amtshilfeersuchen an die Feuerwehr. Nichts anderes sind die Absicherungen der jährlichen Kirchenprozessionen. Wir dürfen in 3 Wochen auch wieder mit 50 Mann die Straßen sperren, wenn das Trachtengaufest ansteht. Audiatur et altera pars. | ||||
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