Hi,
Geschrieben von Uli W.Im Normalbetrieb- also bei einem Einsatz oder bei einer reinen Bewegungsfahrt durch die BF/WFW Reutlingen wäre es vermutlich geregelt gewesen.
Aber für "Leihfahrzeuge" brauchste eben eine eigene Versicherung, muss ja auch als "Otto Normalbürger" im Antragsformular für die KFZ-Versicherung angegeben werden ob es sich um ein Fahrzeug handelt welches auch als "Mietwagen" genutzt wird.
Die Haftung nach außen hin bei Schädigung Dritter ist kein Problem, da ist es (zunächst) relativ egal, wer der Fahrer ist, der Geschädigte bekommt immer sein Geld. Was nach innen regressiert wird, steht ggf. auf einem anderen Blatt.
Hier dürfte es sich vermutlich tatsächlich um eine Kaskoversicherung handeln, die für den eigenen Fahrzeugschaden eintritt, wenn das Fahrzeug selbstverschuldet beschädigt wird. Und dass das bei einer Probefahrt mit einem 700.000 teuren Gefährt schonmal an besondere Bedingungen geknüpft ist, ist nachvollziehbar.
Gruß
Katja
"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky
Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!
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